"Verteidigung ist Kampf. Kampf um die Rechts des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates, die dem Auftrag zur Verfolgung von Straftaten zu genügen haben." Mit diesen Worten beginnt Hans Dahs sein Handbuch des Strafverteidigers.
In diesem Sinne kommt dem Strafverteidiger zu jeder Zeit des Strafverfahrens für den Mandanten eine herausgehobene Bedeutung zu. Nur ein Strafverteidiger gewährleistet einen Rechtsstreit auf Augenhöhe mit der Staatsgewalt. Durch regelmäßige Fortbildung und Vertretung in entsprechenden Verfahren sichern wir Ihnen gute Qualität bei unserer Arbeit.
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