Leiden - Krankheit - Sterben: Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin? So vielfältig wie die Wertvorstellungen und Glaubensüberzeugungen der Menschen, so vielfältig sind auch die individuellen Entscheidungen, die sich daraus ergeben und die in eine Patientenverfügung einfließen können.
Haben Sie Vorstellung, wie es im Falle eines Falles sein soll, so sollten Sie rechtzeitig dafür Sorgen, dass Angehörige aber auch Ärzte in geeingeter Form an Ihren Willen gebunden sind. Für die individuelle Gestaltung der Patientenverfügung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Katrin Krumrey gerne zur Verfügung, damit die Erklärung auch den gesetzlichen Anforderungen standhalten kann.
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt Sie eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für sich zu erledigen. Deshalb setzt eine Vorsorgevollmacht unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus und sollte nicht leichtfertig erteilt werden. Ohne eine entsprechende Vollmacht kann ein Richter ein beliebige Person damit beauftragen, sich im Falle des Falles, notwendige Entscheidungen für Sie zu treffen.
Dem beugen Sie durch eigene Erklärungen vor. Im Internet finden Sie sicher Standarttexte, aber wollen Sie nicht lieber Erklärungen abgeben, die auf Ihre eigenen Bedürfnisse zugeschnitten sind? In diesem Fall arbeitet Frau Rechtsanwältin Katrin Krumrey mit Ihnen und auch Ihren Angehörigen gerne gemeinsam die entsprechenden Erklärungen aus.
Überlassen Sie diese wichtigen Fragen nicht dem Zufall, der Abschied fällt Ihnen aber auch Ihren Angehörigen leichter, wenn es klare Erklärungen zu Ihren Bedürfnissen gibt.
Unsere Leistungen für Sie:
Wann sollte ich derartige Erklärungen abgeben:
Den richtigen Zeitpunkt bestimmen Sie. Denken Sie aber immer daran, dass man sich gerade noch bester Gesundheit erfreut, es aber auch etwa durch Unfall schnell eine andere Situation geben kann.
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